Unabhängig von der Bauweise und dem Grundriss der Treppe sind bei der Planung wichtige Maße und Regeln einzuhalten.
Die nutzbare Treppenlaufbreite muss mind. 80 cm sein. 90 cm bis 100 cm Treppenaußenmaß sind üblich.
Bei einer möglichen Absturzhöhe von weniger als 12 m im Wohnhaus muss die Geländerhöhe mind. 90 cm betragen.
Die Durchgangshöhe von Stufenkante bis Decke muss mind. 2 m sein.
Leitereffekte am Geländer vermeiden, wenn regelmäßig Kleinkinder anwesend sind.
Beispielsweise können parallel zum Treppenlauf geneigte Stäbe (mitlaufende Reling) überklettert werden. Deshalb sind senkrechte Stäbe gängig und auch im Privatbereich empfehlenswert.
Lichter Sprossenabstand max. 12 cm.
Unterschneidung mind. 3 cm bei offenen Treppen. Bei geschlossenen Treppen (z.B. mit Setzstufen)
a + u ≥ 26 cm. 26 cm deshalb, um den Fuß voll (und damit sicher) aufsetzen zu können.
Nach 18 Steigungen wird ein Podest gefordert.
Der lichte Abstand vom Handlauf zur Wand muss mind. 5 cm sein.