Heller Treppenbau |
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Allgemeine Lieferungs - und Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines1.1. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Geschäftsbeziehungen ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen des Bestellers gelten vorbehaltlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung nicht. 2.1 Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Weicht der Auftrag des Bestellers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. 3.1 Den Aufträgen liegen die in unseren Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise zugrunde. Sofern nicht anderes vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk und – sofern Montage vereinbart – inkl. der Montage- und Transportkosten. 4.1 Auf die Notwendigkeit zusätzlicher Werkleistungen weisen wir den Besteller gegebenenfalls hin. Werden Zusatzwerkleistungen oder Mehrarbeiten aufgrund gesonderter Vereinbarung, zusätzlicher Wünsche oder nachträglicher Auftragsänderungen des Bestellers ausgeführt, die bei Angebotserstellung nicht vorhersehbar waren, so sind diese gesondert zu vergüten. Die Vergütung richtet sich nach individueller Vereinbarung. 5.1 Lieferfristen beginnen im Zweifel nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung oder nach Klärung aller technischen und optischen Details und Eingang der schriftlichen Fertigungsmaße des Bestellers bei uns. Erfolgt das Aufmaß durch uns, beginnt die Lieferfrist mangels anderer Vereinbarung mit dem Tag des vereinbarten Aufmaßes. 6.1 Kündigt der Besteller vor Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Waren den Vertrag, ohne dass wir die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten haben, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für maßgefertigte Arbeiten in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises, für sonstige Leistungen in Höhe von 5 % des vereinbarten Preises zu berechnen, es sei denn, der Besteller kann einen niedrigeren oder der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachweisen. 7.1 Ist nach der Eigenart der von uns zu erbringenden Leistung (insb. Montage) eine Abnahme vorgesehen, können wir bereits vor Fertigstellung für in sich abgeschlossene Teile der Werkleistung eine Teilabnahme verlangen. 8.1 Offensichtliche Mängel müssen 8 Tage nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Weitergehende Rügeobliegenheiten von Vollkaufleuten bleiben von vorstehender Regelung unberührt. 9.1 Im Übrigen ist die Haftung auch für Schäden, welche nicht auf mangelhafter Leistung beruhen, nach Maßgabe der Ziff. 9 ausgeschlossen. 10.1. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme ist vor Beginn der Endmontage auf unser Konto zu überweisen. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Besteller wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. 12. Eigentumsvorbehalt12.1 Bei Verträgen mit Unternehmern bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher - auch künftig entstehender - Forderungen, die wir gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Produkte weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. 14. GerichtsstandGerichtsstand ist für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, sofern der Besteller Vollkaufmann ist, 91522 Ansbach. |
Heller Holztreppen
Natur und Ästhetik ein Leben langHeller Holztreppen
Natur und Ästhetik ein Leben langAGB
Holztreppen
Verschiedene Treppensysteme
Als Spezialist fertigen wir Ihre Treppe mit Geländer und Handlauf nach Vorgabe an, wobei Sie die Auswahl zwischen gängigen Grundrissformen haben. Dazu zählen neben der geradläufigen Holztreppe, die Bogen- oder Wendeltreppe, die Podesttreppe, die Spindeltreppe, die gewendelten Treppen und besondere Raumsparkonstruktionen. Wie die Treppen werden auch Geländer und Handläufe sowie gegebenenfalls Krümmlinge in der Konstruktion auf die bauliche Situation abgestimmt.
Eine ausführliche Beratung vorab hilft Ihnen, sich für Treppe und Geländer mit der optimalen Konstruktion zu entscheiden. Einen kurzen Überblick geben wir Ihnen auf diesen Seiten.
Informationen zu unseren Holztreppen
Handläufe
Ein wichtiger Sicherheits-Aspekt sind die Handläufe, die in der eigenen Produktion der Firma Heller Treppenbau hergestellt werden.
Wir planen und produzieren Handläufe, die perfekt zu Ihrer Treppe passen und sich durch gute Funktionalität auszeichnen.
Unsere Stärke sind die "krummen Eier": Krümmlinge, Kropfstücke, formverleimte Wangen und Handläufe, wie sie für Wendeltreppen bzw. Spindeltreppen benötigt werden. Handläufe auf ein wildgebogenes Flacheisen? Wir machen das.
Informationen zu unseren Handläufe
Geländer
Treppengeländer sind in jedem Gebäude zu finden, unabhängig davon, zu welchem Zweck es genutzt wird. Die Anforderungen sind unterschiedlich, aber in jedem Fall sollte die Sicherheit im Vordergrund stehen. Daher sollte das Treppengeländer professionell installiert und regelmäßig geprüft werden. Ansonsten kann es schnell zu Unfällen mit unangenehmen Folgen kommen.
Unser Betrieb ist für die Herstellung von handlauftragenden Treppen, beidseits wangenfreien Treppen und Faltwerkstreppen zugelassen.
Informationen zu unseren Geländer
Massivholzdecks
- ab 3 mm Stärke nach Ihren Wünschen
- bis 65 cm Breite
- bis 5 m Länge
- Leimfugen in D3 geleimt
Holzarten beliebig, neben Standards wie Buche, Eiche, Ahorn z.B. auch in Eiche kerngeräuchert, Kirschbaum, Nussbaum, Kernbuche, Eiche astig usw.
Fragen Sie einfach bei uns an!
Informationen zu unseren Massivholzdecks
Qualität hat oberstes Gebot
Seitens Heller Treppenbau e.K. halten wir uns bei der Fertigung strikt an die geltenden DIN-Vorschriften für Treppen und zugehörige Elemente wie Handläufe. Unser Team vereint die professionelle Herstellung mit handwerklichem Geschick, dem Blick für Details und für das Wesentliche. Mit Treppen, die unser Zeichen tragen, erhalten Sie ein Qualitätsversprechen.
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